Sozialfonds für Bürger*innen in außergewöhnlichen Notsituationen

Der Gemeinderat der Gemeinde Münchendorf hat beschlossen,

einen Sozialhilfefonds einzurichten, um Bürger*innen in außergewöhnlichen

Notsituationen finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen.􀀃􀂃􀂗􀃩􀂇􀂔􀂉􀂇􀂙􀃚􀂊􀂐􀂎􀂋􀂅􀂊􀂇􀂐􀀃􀀑􀂑􀂖􀂕􀂋􀂖􀂗􀂃􀂖􀂋􀂑􀂐􀂇􀂐􀀃

Der Fonds wird vorerst mit 5.000 Euro pro Jahr aus dem Gemeinde-

budget finanziert und befindet sich in der Pilotphase.

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Die Unterstützung richtet sich an Bürger*innen, die sich

in einer Notlage befinden und keine andere Hilfe in

Anspruch nehmen können.􀂇􀂋􀂐􀂇􀂔􀀃􀀑􀂑􀂖􀂎􀂃􀂉􀂇􀀃􀂄􀂇􀆤􀂐􀂆􀂇􀂐􀀃􀂗􀂐􀂆􀀃􀂍􀂇􀂋􀂐􀂇􀀃􀂃􀂐􀂆􀂇􀂔􀂇􀀃􀀋􀂋􀂎􀂈􀂇􀀃􀂋􀂐􀀃􀀄

Es gibt zwei unterschiedliche Modelle der Sozialhilfe:

Entweder eine Soforthilfe in Form einer Kostenerstattung

/ Finanzierung notwendiger Ausgaben bis zu 1.000 Euro

pro Bürger*in oder eine Überbrückungshilfe, bei der es

sich um eine rückzahlbare Soforthilfe handelt.


Über die Gewährung der Sozialhilfe entscheidet der􀂇􀀃􀀊􀂇􀂙􀂡􀂊􀂔􀂗􀂐􀂉􀀃􀂆􀂇􀂔􀀃􀀖􀂑􀂜􀂋􀂃􀂎􀂊􀂋􀂎􀂈􀂇􀀃􀂇􀂐􀂖􀂕􀂅􀂊􀂇􀂋􀂆􀂇􀂖􀀃􀂆􀂇􀂔􀀃􀀊􀂇

Gemeindevorstand so rasch wie möglich. Nach einem Jahr

soll evaluiert werden, ob die Grenzen beibehalten oder

angepasst werden sollen.


Voraussetzung für eine Unterstützung ist, dass der Hauptwohnsitz

seit mindestens zwölf Monaten in Münchendorf

begründet ist. Ein Antragsformular ist im Gemeindeamt

erhältlich und wird streng vertraulich behandelt.

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„Wir wollen unseren Mitbürger*innen in schwierigen Situationen

helfen und sie unterstützen“, so Bürgermeister

Josef Ehrenberger.

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"Uns ist bewusst, dass es immer wieder Fälle gibt, in

denen Menschen allein nicht weiterkommen. Mit diesem

Sozialhilfefonds wollen wir ein Zeichen setzen und unseren

Beitrag dazu leisten, dass in Münchendorf niemand

in eine ausweglose Situation gerät", sind sich der Bürger-

meister und der Sozialausschussvorsitzende, geschäfts-

führender Gemeinderat Andreas Gily, einig.


Beispiele für akute Notsituationen:

• Handelt es sich um ein unvorhersehbares Unglück?

• Handelt es sich um eine grundsätzlich prekäre Situation􀀋􀂃􀂐􀂆􀂇􀂎􀂖􀀃􀂇􀂕􀀃􀂕􀂋􀂅􀂊􀀃􀂗􀂏􀀃􀂇􀂋􀂐􀂇􀀃􀂉􀂔􀂗􀂐􀂆􀂕􀂡􀂖􀂜􀂎􀂋􀂅􀂊􀀃􀂒􀂔􀂇􀂍􀂡􀂔􀂇􀀃􀀖􀂋􀂖􀂗􀂃

   in der selbst kleine notwendige Investitionen zu

   unlösbaren Problemen führen?

• Sind Kinder direkt betroffen?􀀖􀂋􀂐􀂆􀀃􀀎􀂋􀂐􀂆􀂇􀂔􀀃􀂆􀂋􀂔􀂇􀂍􀂖􀀃􀂄􀂇􀂖􀂔􀂑􀆡􀂇􀂐􀇫

• Schwerer Unfall eines Elternteils und daraus resultie-

   rende finanzielle Probleme

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• Plötzlicher Tod eines nahen Angehörigen (z.B. Vor-

􀆤finanzierung der Beerdigungskosten)􀂐􀂃􀂐􀂜􀂋􀂇􀂔􀂗􀂐􀂉􀀃􀂆􀂇􀂔􀀃􀀅􀂇􀂇􀂔􀂆􀂋􀂉􀂗􀂐􀂉􀂕􀂍􀂑􀂕􀂖􀂇􀂐􀈌

• Plötzliche Erkrankung und damit verbundener Ausfall

􀂜z.B. bei der Pflege von Angehörigen (und damit ver-

  bundenen Kosten)􀇤􀀅􀇤􀀃􀂄􀂇􀂋􀀃􀂆􀂇􀂔􀀃􀀓􀆪􀂇􀂉􀂇􀀃􀂘􀂑􀂐􀀃􀀄􀂐􀂉􀂇􀂊􀃚􀂔􀂋􀂉􀂇􀂐􀀃􀈋􀂗􀂐􀂆􀀃􀂆􀂃􀂏􀂋􀂖􀀃􀂘􀂇

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• Drohender Wohnungsverlust (Mietrückstand, Raü-

  mungsklage)􀂇􀂐􀂆􀂇􀂔􀀃􀀚􀂑􀂊􀂐􀂗􀂐􀂉􀂕􀂘􀂇􀂔􀂎􀂗􀂕􀂖􀀃􀈋􀀐􀂋􀂇􀂖􀂔􀃲􀂅􀂍􀂕􀂖􀂃􀂐􀂆􀇡􀀃􀀕􀂡􀂗

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• Delogierungstermin aufgrund einer besonderen

  Situation

• Dringend notwendige Wohnungsreparaturen oder

  Installationsarbeiten (Heizung im Winter, Brand,

  Wasserrohrbruch etc.)

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• Sonstige unumgängliche Ausgaben, die zur Sicherung􀀖􀂑􀂐􀂕􀂖􀂋􀂉􀂇􀀃􀂗􀂐􀂗􀂏􀂉􀂡􀂐􀂉􀂎􀂋􀂅􀂊􀂇􀀃􀀄􀂗􀂕􀂉􀂃􀂄􀂇􀂐􀇡􀀃􀂆􀂋􀂇􀀃􀂜􀂗􀂔􀀃􀀖􀂋􀂅􀂊􀂇􀂔􀂗􀂐􀂉􀀃

  des Lebensunterhaltes notwendig sind


Die Gemeinde Münchendorf ist stolz darauf, ein starkes

soziales Netz zu haben und möchte mit diesem neuen So-

zialhilfefonds sicherstellen, dass alle Bürger*innen in der

Gemeinde die Möglichkeit haben, in schwierigen Zeiten

Unterstützung zu erhalten.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das Ge-

meindeamt unter office@gemeinde-muenchendorf.at.

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22.09.2023