Der Gemeinderat der Gemeinde Münchendorf hat beschlossen,
einen Sozialhilfefonds einzurichten, um Bürger*innen in außergewöhnlichen
Notsituationen finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen.
Der Fonds wird vorerst mit 5.000 Euro pro Jahr aus dem Gemeinde-
budget finanziert und befindet sich in der Pilotphase.
Die Unterstützung richtet sich an Bürger*innen, die sich
in einer Notlage befinden und keine andere Hilfe in
Anspruch nehmen können.
Es gibt zwei unterschiedliche Modelle der Sozialhilfe:
Entweder eine Soforthilfe in Form einer Kostenerstattung
/ Finanzierung notwendiger Ausgaben bis zu 1.000 Euro
pro Bürger*in oder eine Überbrückungshilfe, bei der es
sich um eine rückzahlbare Soforthilfe handelt.
Über die Gewährung der Sozialhilfe entscheidet der
Gemeindevorstand so rasch wie möglich. Nach einem Jahr
soll evaluiert werden, ob die Grenzen beibehalten oder
angepasst werden sollen.
Voraussetzung für eine Unterstützung ist, dass der Hauptwohnsitz
seit mindestens zwölf Monaten in Münchendorf
begründet ist. Ein Antragsformular ist im Gemeindeamt
erhältlich und wird streng vertraulich behandelt.
„Wir wollen unseren Mitbürger*innen in schwierigen Situationen
helfen und sie unterstützen“, so Bürgermeister
Josef Ehrenberger.
"Uns ist bewusst, dass es immer wieder Fälle gibt, in
denen Menschen allein nicht weiterkommen. Mit diesem
Sozialhilfefonds wollen wir ein Zeichen setzen und unseren
Beitrag dazu leisten, dass in Münchendorf niemand
in eine ausweglose Situation gerät", sind sich der Bürger-
meister und der Sozialausschussvorsitzende, geschäfts-
führender Gemeinderat Andreas Gily, einig.
Beispiele für akute Notsituationen:
• Handelt es sich um ein unvorhersehbares Unglück?
• Handelt es sich um eine grundsätzlich prekäre Situation
in der selbst kleine notwendige Investitionen zu
unlösbaren Problemen führen?
• Sind Kinder direkt betroffen?
• Schwerer Unfall eines Elternteils und daraus resultie-
rende finanzielle Probleme
• Plötzlicher Tod eines nahen Angehörigen (z.B. Vor-
finanzierung der Beerdigungskosten)
• Plötzliche Erkrankung und damit verbundener Ausfall
z.B. bei der Pflege von Angehörigen (und damit ver-
bundenen Kosten)
• Drohender Wohnungsverlust (Mietrückstand, Raü-
mungsklage)
• Delogierungstermin aufgrund einer besonderen
Situation
• Dringend notwendige Wohnungsreparaturen oder
Installationsarbeiten (Heizung im Winter, Brand,
Wasserrohrbruch etc.)
• Sonstige unumgängliche Ausgaben, die zur Sicherung
des Lebensunterhaltes notwendig sind
Die Gemeinde Münchendorf ist stolz darauf, ein starkes
soziales Netz zu haben und möchte mit diesem neuen So-
zialhilfefonds sicherstellen, dass alle Bürger*innen in der
Gemeinde die Möglichkeit haben, in schwierigen Zeiten
Unterstützung zu erhalten.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das Ge-
meindeamt unter office@gemeinde-muenchendorf.at.